Aufhebung des Verfahrens

PEG GmbH

Lichtenau

Das Amtsgericht Paderborn hat zur PEG GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen 2 IN 7/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 7/21
Registerbezug
Paderborn, HRB 14603
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Kristin Brocker
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Im- und Export von Geräten aller Art, insbesondere Maschinen auf dem Gebiet der Kälte- und Klimatechnik sowie Wärmepumpen und deren Reparatur und Montage sowie die Bausanierung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 7/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 14603 eingetragenen PEG GmbH, Leihbühl 9, 33165 Lichtenau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Semsi Özdemir, Sander-Bruch-Str. 88, 33106 Paderborn

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöhlker & Mederski, An der alten Synagoge 5, 33098 Paderborn

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Kristin Brocker, Ziethenstrasse 13, 33330 Gütersloh

wird heute, am 12.11.2025, um 14:24 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 7/21
Amtsgericht Paderborn, 12.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme
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