Forderungsprüfung
Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH
Königshain
Das Amtsgericht Dresden hat zur Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2026, Aktenzeichen 542 IN 1924/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 1924/18
- Registerbezug
- Dresden, HRB 19614
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 14.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.02.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 542 IN 1924/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pefri Küchen- und Gastroservice GmbH, Oldenburger Ring 12, 02829 Markersdorf, Amtsgericht Dresden , HRB 19614
vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Bartels
ergeht am 12.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 20.02.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.