Forderungsprüfung
pbr Planungsbüro Rohling AG
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur pbr Planungsbüro Rohling AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.08.2026, Aktenzeichen 27 IN 3/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 27 IN 3/25
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 18010
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.08.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
27 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der pbr Planungsbüro Rohling AG, Albert-Einstein-Straße 2, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 18010), vertr. d.: 1. Oliver Langhammer, (Vorstand), 2. Raymond Liebe, (Vorstand), 3. Markus Lohaus, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2026 bestimmt.
Bis zum 23.09.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 18.08.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2026 bestimmt.
Bis zum 23.09.2026 müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 18.08.2026