Forderungsprüfung
"Patsy und Michael Hull Foundation e.V."
Osnabrück
Das Amtsgericht Osnabrück hat zur "Patsy und Michael Hull Foundation e.V." eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.11.2025, Aktenzeichen 62 IN 35/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Osnabrück
- Aktenzeichen
- 62 IN 35/24
- Registerbezug
- Osnabrück, VR 3261
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
62 IN 35/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des "Patsy und Michael Hull Foundation e.V.", Gerberhof 10, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, VR 3261), vertr. d.: Michael Hull, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.11.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.11.2025