Forderungsprüfung
Pastavino GmbH
Rosenheim
Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Pastavino GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 605 IN 31/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Rosenheim
- Aktenzeichen
- 605 IN 31/19
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 24675
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
605 IN 31/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schlotter Roland
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pastavino GmbH, Salinstr. 1, 83022 Rosenheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schlotter Roland
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24675
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 31-33 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 24.09.2026