Sicherungsmaßnahme
PAS Immobilien GmbH
Pfungstadt
Das Amtsgericht Darmstadt hat zur PAS Immobilien GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 9 IN 623/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 623/26
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 96221
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Emil Eminov
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie das Mieten und Vermieten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art, insbesondere des auf dem Flurstück Nr. 158/11, Flur 1 der Gemarkung Schwanhein in Frankfurt am Main-Schwanheim befindlichen Hochbunkers sowie von Beteiligungen an Gesellschaften aller Art, die im Bereich der Immobilienentwicklung tätig sind, als auch die Bebauung und Entw …
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 9 IN 623/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PAS Immobilien GmbH, An der Tuchbleiche 16, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRB 96221), vertr. d.: 1. Hidayet Tekneci, 67067 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), 2. Mehmet Afsin, 60320 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 04.08.2026 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Emil Eminov, c/o Voigt Salus Rechtsanwälte und Insolvenzverwalt, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069 95109869-0, Fax: 069 95109869-2, Internet: www.voigtsalus.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 04.08.2026
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 04.08.2026