Sicherungsmaßnahme

p3 Effizienzhaus GmbH

Neunkirchen

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur p3 Effizienzhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2025, Aktenzeichen 63 IN 17/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
63 IN 17/25
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 104212
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
07.05.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jochen Eisenbeis
Im Handelsregister seit
2017
Stammkapital
25.200 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Projektentwicklung, das Management und die Realisierung von Projekten im Bauwesen auf eigene sowie auf fremde Rechnung. Sie kann Grundstücke erwerben, um Hochbau-Projekte zu entwickeln, zu realisieren und weiter zu veräußern.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 17/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104212 eingetragenen p3 Effizienzhaus GmbH, Oberer Markt 12, 66538 Neunkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Gleser,

ist am 06.05.2025, um 13:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

63 IN 17/25
Amtsgericht Saarbrücken, 06.05.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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