Insolvenzbekanntmachung

P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH

Grünwald

Das Amtsgericht München hat zur P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.12.2020, Aktenzeichen 1542 IN 726/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1542 IN 726/18
Registerbezug
München, HRB 71806
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
03.12.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1542 IN 726/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, vertreten durch d.
Geschäftsführer, Nördliche Münchner Straße 8, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 71806
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ashurst LLP, Ludwigspalais, Ludwigstraße 8, 80539 München

erlässt das Amtsgericht München am 02.12.2020 folgenden
Beschluss

Es wird hiermit feststellend mitgeteilt, daß die durchgeführte Abstimmung in
der mit Beschluß vom 27.08.2020 angeordneten schriftlichen Gläubigerversammlung
folgendes Abstimmungsergebnis erbracht hat:
Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters: 940.581.753,95 €
99,98 %
Neinstimmen: 186.185,89 € 0,02 %
Enthaltungen: 2.519.337,76 €
Ungültige Stimmen: 10.268.849,37 €
Der Beschlussvorschlag des Insolvenzverwalters vom 17.08.2020 über die
Zustimmung zum Vergleich über die Behandlung der wechselseitigen
Insolvenzforderungen, die sog. Intercompany-Forderungen, zwischen den fünf P&
R-Gesellschaften inkl. der P&R AG sowie über die Verteilung der Erlöse, die aus
der Containerverwertung generiert werden, zwischen der P & R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P & R Container Leasing GmbH, der P & R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und der P & R
Transport-Container GmbH ist daher für die hiesige Gesellschaft angenommen
worden.
Bezugnehmend auf den Beschluß vom 27.08.2020 wird auf Folgendes hingewiesen:
Absonderungsberechtigte Gläubiger, nicht nachrangige Insolvenzgläubiger und der
Insolvenzverwalter haben das Recht, binnen zehn Tagen nach öffentlicher
Bekanntmachung nach § 78 I InsO beim AG München Insolvenzgericht schriftlich
den Antrag zu stellen, den Beschluss der Gläubigerversammlung wegen Verstoßes
gegen die gemeinsamen Interessen der Insolvenzgläubiger aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.12.2020 -

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Verteilungsverzeichnis
  11. Forderungsprüfung
  12. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  13. Verteilungsverzeichnis
  14. Forderungsprüfung
  15. Insolvenzbekanntmachung
  16. Forderungsprüfung
  17. Forderungsprüfung
  18. Insolvenzbekanntmachung
  19. Eröffnung des Verfahrens
  20. Eröffnung des Verfahrens
  21. Sicherungsmaßnahme