Aufhebung des Verfahrens

P + L Innovations GmbH

Bad Krozingen

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur P + L Innovations GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen 58 IN 162/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
58 IN 162/26
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 310788
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
15.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1995
Stammkapital
1.972.383 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermögensverwaltung von Gebäuden, Grund und Boden sowie deren Vermietung, der Einkauf und Verkauf von Werkzeugen, Maschinen, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Service von teilbaren Rollstuhlrädern sowie Zubehör von Rollstühlen sowie Beratungstätigkeiten.

Termine und Fristen

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  • Stichtag anstelle der Gläubigerversammlung (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

58 IN 162/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

P + L Innovations GmbH, Am Krozinger Weg 11, 79189 Bad Krozingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christine Gerlind Pflaumbaum und Wolf-Dietrich Walter Pflaumbaum
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 310788
- Schuldnerin -

Der Stichtag zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren vom 21.07.2026 wird aufgehoben
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Erteilung der Zustimmung zum Kaufvertrag über den Verkauf des Sachanlagevermögens (Betriebseinrichtung), das gesamte im Lager der Schuldnerin befindliche Vorratsvermögen und das Spritzgusswerkzeug zur Fertigung der Trivida Räder

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.08.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Kaiser-Joseph-Straße 257a, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 15.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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