Insolvenzbekanntmachung

ENRX GmbH

Freiburg

Das Amtsgericht Freiburg im Breisgau hat zur ENRX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 679/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
8 IN 679/25
Registerbezug
Freiburg im Breisgau, HRB 621
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
30.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

8 IN 679/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EGE Abwicklungsgesellschaft mbH ehemals ENRX GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Lehener Straße 91, 79106 Freiburg
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 621
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die grundsätzliche Besetzung bzw. Ausgestaltung des Gläubigerausschusses bzw. Neuwahl eines Mitglieds des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Donnerstag, 17.12.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal XIV, 1. OG, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 29.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung