Insolvenzbekanntmachung
Optimondo GmbH
Adelsdorf
Das Amtsgericht Fürth hat zur Optimondo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2025, Aktenzeichen IN 573/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 573/24
- Registerbezug
- Fürth, HRB 19253
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 17.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing und Handel und Realisierung und Optimierung von E-Commerce-Projekten, wobei der Schwerpunkt auf Konsum- und Gewerbegütern liegt.
Veröffentlichungstext
IN 573/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf,
vertreten durch die Gesellschafter
Registergericht Fürth HRB 19253
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Dario Cedrone zur Abgeltung von Haftungsansprüchen bei Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.000 EUR an die Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.10.2025, 08:30 Uhr
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Optimondo GmbH, Grabenäcker Straße 7 b, 91325 Adelsdorf,
vertreten durch die Gesellschafter
Registergericht Fürth HRB 19253
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem vormaligen Geschäftsführer der Schuldnerin Dario Cedrone zur Abgeltung von Haftungsansprüchen bei Zahlung eines Betrags in Höhe von 6.000 EUR an die Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.10.2025, 08:30 Uhr
Sitzungssaal 216, 2. OG, Bäumenstr. 28, 90762 Fürth
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 17.09.2025