Forderungsprüfung
Olaf König Dachbau GmbH
Müncheberg
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Olaf König Dachbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 288/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 288/20
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 9255
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Dachdeckerarbeiten und Dachklempnerarbeiten sowie der Handel mit Dachbaustoffen, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Olaf König Dachbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 9255 FF), Am Gewerbering 4, 15374 Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf König
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Karrenstein Glaser, Unter den Eichen 108a, 12203 Berlin - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.12.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 288/20
Olaf König Dachbau GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 9255 FF), Am Gewerbering 4, 15374 Müncheberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf König
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Karrenstein Glaser, Unter den Eichen 108a, 12203 Berlin - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 03.12.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 288/20