Forderungsprüfung

OHS Schübel GmbH

Mönchsroth

Das Amtsgericht Ansbach hat zur OHS Schübel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.08.2018, Aktenzeichen 2 IN 67/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ansbach
Aktenzeichen
2 IN 67/16
Registerbezug
Ansbach, HRB 693
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
30.08.2018
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 67/16

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth, vertreten durch den
Geschäftsführer Schübel Horst, geboren am 01.07.1969, Sittlingen 12, 91550
Dinkelsbühl
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06

Terminsbestimmung:

Termin zur
- Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Genehmigung zur Führung
der nachfolgend aufgeführten Rechtsstreite bzw. zur Schließung eines Vergleichs
mit dem Anspruchsgegner zur Beilegung des Rechtsstreits nach dem Ermessen des
Insolvenzverwalters.

1. Erhebung einer Klage gegen Herrn Horst Schübel auf Schadensersatz nach § 64
Satz 1 GmbHG mit einem bereits außergerichtlich geltend gemachten Schaden in
Höhe von 150.962,42 €.

2. Für den Fall, dass ein klageweises Vorgehen gegen Herrn Horst Schübel nach
Punkt 1 der Beschlussfassung zwar der Sache nach (mindestens teilweise)
erfolgreich sein sollte, aber Herr Horst Schübel persönlich nicht
leistungsfähig sein sollte und gleichzeitig die D&O Versicherung ihre
Eintrittsverpflichtung wegen Obliegenheitsverletzungen der versicherten Person
(unterlassene Meldung des geltend gemachten Schadensersatzanspruches) ablehnt,
soll die Gläubigerversammlung bereits jetzt Beschluss darüber fassen, dass der
Insolvenzverwalter ggf. Herrn Rechtsanwalt Kulzer als Prozessbevollmächtigten
des Herrn Schübel auf Schadensersatz zugunsten der Insolvenzmasse wegen
angeratener Unterlassung einer pflichtgemäßen Meldung an die D&O Versicherung
in Regresse nehmen darf.

3. Einreichung einer Klage auf Erstattung von anfechtbaren
Darlehensrückzahlungen gem. § 135 Abs. 1, Nr. 2 InsO gegen Herrn Horst Schübel
mit einem Streitwert von voraussichtlich 66.510,64 €

4. Einreichung einer Klage auf Rückzahlung des im Januar 2016 noch erhaltenen
Geschäftsführergehaltes für Dezember 2015 gem. §130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gegen
Herrn Horst Schübel mit einem Streitwert von voraussichtlich 4.931,86 €.

5. Einreichung einer Klage auf Rückzahlung von nicht zuordenbaren Mietzahlungen
nach dem 31.12.2015 gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO gegen Herrn Horst sowie ggf.
teilweise gegen Frau Friedrun Schübel-Ortius mit einem Streitwert von
voraussichtlich 5.230,82 €.

6. Einreichung einer Klage auf Zahlung einer offenen Werklohnforderung gegen
Frau Hildegard Schübel mit einem Streitwert von voraussichtlich 5.475,88 €.

7. Einreichung einer Klage auf Erstattung einer unentgeltlichen Leistung gem. §
134 Abs. 1 InsO gegen Frau Hildegard Schübel mit einem Streitwert von
mindestens 77.314,30 €.

8. Einreichung einer Klage auf Herausgabe des PKW Daimler Chrysler mit dem
amtlichen Kennzeichen AN-DV 895 sowie des Zentralachsanhängers Wagenbouw Hapert
mit dem amtlichen Kennzeichen AN-WT 525 gemäß § 134 InsO gegen Herrn Otto
Schübel mit einem Streitwert von voraussichtlich ca. 10.000,00 €.

9. Einreichung einer Klage auf Erstattung aus Freiwerden aus
Bürgschaftsverpflichtung gem. § 135 Abs. 2 InsO gegen Herrn Otto Schübel mit
einem Streitwert von voraussichtlich 330.387,56 €.

10. Einreichung einer Klage auf Zahlung einer offenen Werklohnforderung gegen
Herrn Otto Schübel mit einem Streitwert von voraussichtlich 113.398,14 €.

11. Einreichung einer Klage auf Rückzahlung eines offenen Darlehens gegen Herrn
Otto Schübel mit einem Streitwert von voraussichtlich 139.348,53 €.

12. Einreichung einer Klage auf Erstattung von anfechtbaren
Darlehensrückzahlungen gem. § 135 Abs. 1, Nr. 2 InsO gegen Herrn Otto Schübel
mit einem Streitwert von voraussichtlich 40.000,00 €

13. Entscheidung über das weitere Vorgehen bzgl. der vom Insolvenzverwalter
gegen die Schübel GmbH & Co.KG geltend gemachten und von der Schübel GmbH &
Co,.KG anerkannten offenen Forderungen mit einem Streitwert von ca. 1 Mio. €.
Diese wurden durch die Eintragung einer zweitrangigen Grundschuld im Grundbuch
der Betriebsimmobilie in Mönchsroth besichert. Die Verwertungsbemühungen von
Herrn Horst Schübel in dieser Sache waren bisher aber nicht erfolgreich.

14. Auf die Erklärung einer Anfechtung gegen die VR-Bank Dinkelsbühl eG wurde
bisher verzichtet, nachdem diese erstrangig an der Betriebsimmobilie gesichert
ist und durch eine erfolgreiche Anfechtung bei einer Verwertung der
Betriebsimmobilie voraussichtlich kein Betrag mehr für die Insolvenzmasse
verbleibt. Nachdem sich, wie unter Punkt 13 aufgeführt, die
Verwertungsbemühungen der Eigentümer aber nach wie vor hinziehen, wäre es evtl.
zielführender, nunmehr die VR-Bank Dinkelsbühl eG zur Rückzahlung der
(teilweise) vorzeitig zurückgezahlten Darlehen aufzufordern und somit
Insolvenzmasse zu schaffen, auch wenn hier die Gefahr besteht, dass damit die
unter Punkt 13 genannten Ansprüche nicht mehr werthaltig sind.

- Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38
InsO - Tabelle Nr. 54 - 68)
wird bestimmt auf

Dienstag, 16.10.2018, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8,
91522 Ansbach

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis
des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen
eingesehen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 28.08.2018

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme