Forderungsprüfung
OHS Schübel GmbH
Mönchsroth
Das Amtsgericht Ansbach hat zur OHS Schübel GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2025, Aktenzeichen 2 IN 67/16.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 67/16
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 693
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 67/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth, vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06
1. Die Prüfung der bis 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 69 und 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OHS Schübel GmbH, Brandfeldstraße 6-8, 91614 Mönchsroth, vertreten durch den Geschäftsführer Schübel Horst
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 693
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte pkl Kulzer, Glashütter Straße 101a, 01277 Dresden, Gz.: 29/18HK06
1. Die Prüfung der bis 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 69 und 70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 05.02.2025