Schlusstermin
ODA Cars GmbH
Bruchsal
Das Amtsgericht Karlsruhe hat zur ODA Cars GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 50 IN 787/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 50 IN 787/21
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 730727
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Autovermietung, Kfz-Überführung sowie Autopflege und Transfer.
Veröffentlichungstext
50 IN 787/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ODA Cars GmbH
Im Schollengarten 3 a
76646 Bruchsal
vertreten durch den Geschäftsführer:
Wajeh Rabea Oda
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 730727
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
der Quotenzahlung aus der angemeldeten und festgestellten Forderung in Höhe von € 4.271,89 (lfd. Nr. 0-1) und in Höhe von € 76.562,91 (lfd. Nr. 0-2) in dem Insolvenzverfahren des Herrn Wajeh Oda, Az: 30 IN 880/23 (AG Karlsruhe), Insolvenzverwalterin RAìn Sandra Wirtz,
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Bauer beauftragt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ODA Cars GmbH
Im Schollengarten 3 a
76646 Bruchsal
vertreten durch den Geschäftsführer:
Wajeh Rabea Oda
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 730727
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
der Quotenzahlung aus der angemeldeten und festgestellten Forderung in Höhe von € 4.271,89 (lfd. Nr. 0-1) und in Höhe von € 76.562,91 (lfd. Nr. 0-2) in dem Insolvenzverfahren des Herrn Wajeh Oda, Az: 30 IN 880/23 (AG Karlsruhe), Insolvenzverwalterin RAìn Sandra Wirtz,
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Bauer beauftragt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.11.2026