Forderungsprüfung
OD Elite Trans GmbH
Aschaffenburg
Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zur OD Elite Trans GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.01.2025, Aktenzeichen 651 IN 108/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aschaffenburg
- Aktenzeichen
- 651 IN 108/23
- Registerbezug
- Aschaffenburg, HRB 14380
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 10.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Paketdienstleistungen.
Veröffentlichungstext
651 IN 108/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OD Elite Trans GmbH, Lierbachstraße 11, 77728 Oppenau, vertreten durch den Geschäftsführer Colicev Oleg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14380
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 52 & 53, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 10.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
OD Elite Trans GmbH, Lierbachstraße 11, 77728 Oppenau, vertreten durch den Geschäftsführer Colicev Oleg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14380
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 52 & 53, erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 10.01.2025