Vergütungsfestsetzung
NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.12.2025, Aktenzeichen 504 IN 95/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 95/22
- Registerbezug
- Neuss, HRB 18345
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.12.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 2.500 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Planung von Sanierungskonzepten, der Innenausbau, die Altbausanierung, Fliesen-, Parkettverlegung, Bodenlegerarbeiten, Fassadensanierung sowie Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 95/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.01.2026 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 95/22
Amtsgericht Düsseldorf, 01.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Neuss unter HRB 18345 eingetragenen NOWA-BAU UG (haftungsbeschränkt), Augustastr. 9, 40477 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pawel Adam Nowakowski,
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 19.01.2026 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 95/22
Amtsgericht Düsseldorf, 01.12.2025