Verteilungsverzeichnis
Norman Buchauer GmbH & Co. KG
Euskirchen
Das Amtsgericht Bonn hat zur Norman Buchauer GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2025, Aktenzeichen 96 IN 163/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 163/23
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9582
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.11.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 163/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9582 eingetragenen Norman Buchauer GmbH & Co. KG, Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25927 eingetragene Buchauer Verwaltungs GmbH, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstraße 1 , 53947 Nettersheim,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 432.739,36 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 62.411,16 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 163/23
Amtsgericht Bonn, 20.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9582 eingetragenen Norman Buchauer GmbH & Co. KG, Josef-Ruhr-Str. 30, 53879 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25927 eingetragene Buchauer Verwaltungs GmbH, Büchelstr. 1, 53947 Nettersheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norman Werner Buchauer, Büchelstraße 1 , 53947 Nettersheim,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 432.739,36 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 62.411,16 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.23 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
96 IN 163/23
Amtsgericht Bonn, 20.11.2025