Forderungsprüfung

Nordic Sprint Trading UG

Schwerin

Das Amtsgericht Schwerin hat zur Nordic Sprint Trading UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2025, Aktenzeichen 580 IN 107/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Schwerin
Aktenzeichen
580 IN 107/22
Registerbezug
Schwerin, HRB 13629
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
03.11.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Industrieprodukten aller Art aus dem asiatischen Raum und Osteuropa sowie alle damit direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Tätigkeiten und Geschäfte.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

580 IN 107/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Nordic Sprint Trading UG, Brigitte-Reimann-Straße 7 a, 19055 Schwerin, vertreten durch die Geschäftsführerin Natalia Jentzsch, geb. Goworun
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 13629
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.01.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 21.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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