Verteilungsverzeichnis
Norbert Kleine GmbH
Anröchte
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Norbert Kleine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.03.2026, Aktenzeichen 2 IN 53/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 53/24
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 5417
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Landmaschinen sowie An- und Verkauf von Ersatzteilen, die Übernahme von Vertretungen in- und ausländischer Hersteller von Landmaschinen einschließlich eines Reparaturbetriebes sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5417 eingetragenen Norbert Kleine GmbH, Deutzstraße 4, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch Frau Michaela Löblein-Kleine, Uhlandstraße 6, 59609 Anröchte
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 316.973,61 €. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von 74.617,01 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote in Höhe von etwa 6 Prozent gezahlt.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 53/24
Amtsgericht Paderborn, 16.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5417 eingetragenen Norbert Kleine GmbH, Deutzstraße 4, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch Frau Michaela Löblein-Kleine, Uhlandstraße 6, 59609 Anröchte
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 316.973,61 €. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag in Höhe von 74.617,01 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Es wird eine Quote in Höhe von etwa 6 Prozent gezahlt.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
2 IN 53/24
Amtsgericht Paderborn, 16.03.2026