Masseunzulänglichkeit
Norbert Kleine GmbH
Anröchte
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Norbert Kleine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2024, Aktenzeichen 2 IN 53/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 53/24
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 5417
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1987
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Landmaschinen sowie An- und Verkauf von Ersatzteilen, die Übernahme von Vertretungen in- und ausländischer Hersteller von Landmaschinen einschließlich eines Reparaturbetriebes sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5417 eingetragenen Norbert Kleine GmbH, Deutzstraße 4, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch Frau Michaela Löblein-Kleine, Uhlandstraße 6, 59609 Anröchte
ist am 05.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
2 IN 53/24
Amtsgericht Paderborn, 07.05.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5417 eingetragenen Norbert Kleine GmbH, Deutzstraße 4, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch Frau Michaela Löblein-Kleine, Uhlandstraße 6, 59609 Anröchte
ist am 05.05.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
2 IN 53/24
Amtsgericht Paderborn, 07.05.2024