Forderungsprüfung

Norbert Kleine GmbH

Anröchte

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Norbert Kleine GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2024, Aktenzeichen 2 IN 53/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 53/24
Registerbezug
Paderborn, HRB 5417
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1987
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Landmaschinen sowie An- und Verkauf von Ersatzteilen, die Übernahme von Vertretungen in- und ausländischer Hersteller von Landmaschinen einschließlich eines Reparaturbetriebes sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 53/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 5417 eingetragenen Norbert Kleine GmbH, Deutzstraße 4, 59609 Anröchte, gesetzlich vertreten durch Frau Michaela Löblein-Kleine, Uhlandstraße 6, 59609 Anröchte

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den noch zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 233 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 53/24
Amtsgericht Paderborn, 03.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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