Schlusstermin

Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG

Sande

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat zur Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2025, Aktenzeichen 10 IN 54/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 54/18
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRA 202236
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
14.08.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

10 IN 54/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Energien Eilerts GmbH & Co. KG, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande (AG Oldenburg, HRA 202236), vertr. d.: Erich Emil Eilerts, Sanderahmer Str. 35a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 22.09.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, insbesondere der Freigabe der verbleibenden Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen den Geschäftsführer ihrer Komplementärin, Herrn Erich-Emil Eilerts wegen fehlender Werthaltigkeit

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 11.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens