Forderungsprüfung
NCI New Capital Invest Holding GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur NCI New Capital Invest Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 1500 IN 1010/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1010/15
- Registerbezug
- München, HRB 184582
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 150.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigenen Vermögens, Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Beratung von Institutionen in den Bereichen Management und Auflegung von Beteiligungsfonds.
Veröffentlichungstext
1500 IN 1010/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NCI New Capital Invest Holding GmbH, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte André
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 184582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 149-194 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NCI New Capital Invest Holding GmbH, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Hartwieg Malte André
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 184582
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 149-194 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 13.10.2026