Sicherungsmaßnahme

Nazar Trockenbau GmbH

Mülheim an der Ruhr

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Nazar Trockenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2024, Aktenzeichen 608 IN 39/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
608 IN 39/24
Registerbezug
Duisburg, HRB 33503
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.07.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Axel Fohrmann
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Durchführung von Trockenbau- und Abbrucharbeiten, der Einbau von genormten Baufertigteilen, Arbeiten als Estrich-, Boden- und Parkettleger, Raumausstattung, Bautrocknung, Fugenarbeiten sowie Betonbauer- und Mauerarbeiten
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 608 IN 39/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der Nazar Trockenbau GmbH, Wiesenstraße 6, 45473 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nazar Shorokov, Holzstraße 4, 45479 Mülheim an der Ruhr

ist am 29.07.2024, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Axel Fohrmann, Friedhofstraße 31-35, 45478 Mülheim an der Ruhr bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

608 IN 39/24
Amtsgericht Duisburg, 29.07.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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