Verteilungsverzeichnis
Nacht Kultur GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Nacht Kultur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2026, Aktenzeichen 502 IN 169/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 169/14
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 33131
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 08.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 442.211,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 61.000,00 € zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 29.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 442.211,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 61.000,00 € zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 29.06.2026