Forderungsprüfung
Nacht Kultur GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Nacht Kultur GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2019, Aktenzeichen 502 IN 169/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 169/14
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 33131
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2019
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131
eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Zimmermann, Grosseweg
7, 22111 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) sowie
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs gemäß Beschluss des Amtsgerichts
Hamburg-St. Georg 926 C 191/19 vom 04.11.2019,
bestimmt auf
Donnerstag, 19.12.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden
spätestens ab dem 05.12.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu
diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 28.11.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131
eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Zimmermann, Grosseweg
7, 22111 Hamburg
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) sowie
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs gemäß Beschluss des Amtsgerichts
Hamburg-St. Georg 926 C 191/19 vom 04.11.2019,
bestimmt auf
Donnerstag, 19.12.2019, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden
spätestens ab dem 05.12.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227
Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu
diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 28.11.2019