Sicherungsmaßnahme

My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt)

Düsseldorf

Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2023, Aktenzeichen 504 IN 213/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
504 IN 213/23
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 99177
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.12.2023
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Paul Fink
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb einer Fahrschule, die Ausbildung von Fahrschülern, die Verwaltung und Betreuung von anderen Fahrschulen sowie die Beteiligung an anderen Fahrschulen. Ferner die Vermittlung von Fahrlehrern.
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,

ist am 15.12.2023, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 213/23
Amtsgericht Düsseldorf, 15.12.2023

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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