Vergütungsfestsetzung
My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt)
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 504 IN 213/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 504 IN 213/23
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 99177
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Fahrschule, die Ausbildung von Fahrschülern, die Verwaltung und Betreuung von anderen Fahrschulen sowie die Beteiligung an anderen Fahrschulen. Ferner die Vermittlung von Fahrlehrern.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 213/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander J. Fischer, Fleher Str. 3a, 40223 Düsseldorf
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.12.2026 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters für das vorläufige Verfahren ;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 213/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 99177 eingetragenen My Way Drive Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Heerstraße 2, 40227 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maryam Amoura,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Alexander J. Fischer, Fleher Str. 3a, 40223 Düsseldorf
ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 01.12.2026 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO);
- zur Schlussrechnung und zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters für das vorläufige Verfahren ;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.
504 IN 213/23
Amtsgericht Düsseldorf, 13.10.2026