Vergütungsfestsetzung

Müller Holzbearbeitungsmaschinen GmbH

Wermelskirchen

Das Amtsgericht Köln hat zur Müller Holzbearbeitungsmaschinen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.05.2019, Aktenzeichen 74 IN 190/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
74 IN 190/18
Registerbezug
Köln, HRB HRB 55019
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.05.2019
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Vertrieb von Holzbearbeitungsmaschinen, Werkzeugen und Zubehör.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 74 IN 190/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55019 eingetragenen
Müller Holzbearbeitungsmaschinen GmbH, Bandwirkerstr. 1, 42929 Wermelskirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rüdiger Klaus Kandler,
Horster Weg 27, 52525 Heinsberg

wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Vorschuss xxx €

Gründe:

Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2018 aus. Nach Abschluss der
Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf
Erstattung angemessener Auslagen.

Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen
Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§
9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft,
wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das
Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00
EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG
gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/
Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.

Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.

Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):

Der Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,
Zimmer Nr. 1216 eingesehen werden.

74 IN 190/18
Amtsgericht Köln, 20.05.2019

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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