Sicherungsmaßnahme

Mefra Gebäudetechnik GmbH

Wesseling

Das Amtsgericht Köln hat zur Mefra Gebäudetechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 70e IN 295/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70e IN 295/26
Registerbezug
Köln, HRB 108572
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Uwe Paul
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Planung und Projektierung, die Herstellung, die Montage, der Vertrieb und der Handel mit Sanitär-, Heizungs- und Photovoltaikanlagen, erneuerbaren Energien, Wallboxen, sowie Elektro und Klimaanlagen; die Installation, die Wartung und die Durchführung von Reparaturen an Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Wallboxen, die Elektroinstallation und die Installation von Klimaanlagen einschließlich Neb …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 295/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108572 eingetragenen Mefra Gebäudetechnik GmbH, Bonner Straße 64, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thilo Mahlberg und Herrn Jürgen Finke

ist am 05.11.2026, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70e IN 295/26
Amtsgericht Köln, 05.11.2026
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