Sicherungsmaßnahme
Mefra Gebäudetechnik GmbH
Wesseling
Das Amtsgericht Köln hat zur Mefra Gebäudetechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 70e IN 295/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70e IN 295/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 108572
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Uwe Paul
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Planung und Projektierung, die Herstellung, die Montage, der Vertrieb und der Handel mit Sanitär-, Heizungs- und Photovoltaikanlagen, erneuerbaren Energien, Wallboxen, sowie Elektro und Klimaanlagen; die Installation, die Wartung und die Durchführung von Reparaturen an Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Wallboxen, die Elektroinstallation und die Installation von Klimaanlagen einschließlich Neb …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 295/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108572 eingetragenen Mefra Gebäudetechnik GmbH, Bonner Straße 64, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thilo Mahlberg und Herrn Jürgen Finke
ist am 05.11.2026, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 295/26
Amtsgericht Köln, 05.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 108572 eingetragenen Mefra Gebäudetechnik GmbH, Bonner Straße 64, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thilo Mahlberg und Herrn Jürgen Finke
ist am 05.11.2026, um 14:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Uwe Paul, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 295/26
Amtsgericht Köln, 05.11.2026