Forderungsprüfung

MU Catering Bremen GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MU Catering Bremen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 810 IN 59/22 M-10-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 59/22 M-10-9
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 75063
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
29.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

810 IN 59/22 M-10-9: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MU Catering Bremen GmbH, Helfmann-Park 2, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 75063), vertr. d.: Olaf Mauthe, Mainaschaff, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 22.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Stephan Laubereau, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens