Forderungsprüfung
MU Catering Bremen GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MU Catering Bremen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.06.2022, Aktenzeichen 810 IN 59/22 M-10-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 59/22 M-10-9
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 75063
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.06.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 59/22 M-10-9 - In dem Insolvenzverfahren MU Catering Bremen GmbH, Helfmann-Park 2, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 75063),
vertreten durch:
Olaf Mauthe, Hauptstraße 94, 63814 Mainaschaff, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.09.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.10.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.06.2022
vertreten durch:
Olaf Mauthe, Hauptstraße 94, 63814 Mainaschaff, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 20.09.2022 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.10.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 24.06.2022