Abweisung mangels Masse

ATRIM Real Estate GmbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der ATRIM Real Estate GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 07.11.2026, Aktenzeichen 810 IN 501/26 A-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 501/26 A-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 124719
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
07.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten aller Art, die Projektentwicklung von Immobilien und die Durchführung von Bauleistungen auf eigenen und fremden Grundstücken, auch als Bauträger

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 501/26 A-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATRIM Real Estate GmbH, Mergenthalerallee 79-81, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 124719), vertr. d.: 1. Barbara Ertekin, Chattenweg 59, 61381 Friedrichsdorf, (Geschäftsführerin), 2. Faris Ertekin, verstorben, (Geschäftsführer), vertr. d.: 2.1. Karoline Wolf, Wolf & Collegen Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, (Nachlasspflegerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.10.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.10.2026
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