Insolvenzbekanntmachung

MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Hamburg

Das Amtsgericht Bremen hat zur MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 501 IN 2/17.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
501 IN 2/17
Registerbezug
Hamburg, HRA 103771
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
12.10.2026
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

501 IN 2/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Van-der-Smissen-Str. 9, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 103771), vertr. d.: 1. Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Danica Stubbmann, c/o Hanse Trust GmbH & Co. KG, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), ist der Beschluss vom 05.10.2017 berichtigt worden.

Statt "Verwaltungs MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH" muss es richtig heißen: "Verwaltung MS "Barbados" Schifffahrtsgesellschaft mbH"

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 21.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
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