Vergütungsfestsetzung
MPR Gastro GmbH
Detmold
Das Amtsgericht Detmold hat zur MPR Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.11.2021, Aktenzeichen 10 IN 65/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 65/20
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 9971
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.11.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9971 eingetragenen MPR Gastro GmbH, Blomberger Straße 121, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Stapel
Geschäftszweig: Betreiben, Einrichten und Verpachten von Restaurants
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren festzusetzen.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 65/20
Amtsgericht Detmold, 15.11.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9971 eingetragenen MPR Gastro GmbH, Blomberger Straße 121, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Stapel
Geschäftszweig: Betreiben, Einrichten und Verpachten von Restaurants
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold
hat der Insolvenzverwalter beantragt, die Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im Eröffnungsverfahren festzusetzen.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 211, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von zwei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 65/20
Amtsgericht Detmold, 15.11.2021