Verteilungsverzeichnis
Movies and More GmbH & Co. Mediatheken KG
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Movies and More GmbH & Co. Mediatheken KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.04.2025, Aktenzeichen 161 IN 85/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 85/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRA 5576
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 85/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5576 eingetragenen Movies and More GmbH & Co. Mediatheken KG*, Cranger Str. 363 a, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die Movies & More GmbH, Cranger Str. 363 a, 45891 Gelsenkirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 147.490,53 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 323,65 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
161 IN 85/18
Amtsgericht Essen, 07.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 5576 eingetragenen Movies and More GmbH & Co. Mediatheken KG*, Cranger Str. 363 a, 45891 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die Movies & More GmbH, Cranger Str. 363 a, 45891 Gelsenkirchen
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 147.490,53 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 323,65 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
161 IN 85/18
Amtsgericht Essen, 07.04.2025