Sicherungsmaßnahme
Begaj Montage UG (haftungsbeschränkt)
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Begaj Montage UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 162 IN 72/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 72/26
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 17373
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Hassan Ben Djemia
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17373 eingetragenen Begaj Montage UG (haftungsbeschränkt), Bickernstr. 88, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arjel Begaj, Bickernstr. 88 A, 45889 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Montagearbeiten u.a. Photovoltaikanlagen
ist am 28.10.2026, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 72/26
Amtsgericht Essen, 28.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17373 eingetragenen Begaj Montage UG (haftungsbeschränkt), Bickernstr. 88, 45889 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arjel Begaj, Bickernstr. 88 A, 45889 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Montagearbeiten u.a. Photovoltaikanlagen
ist am 28.10.2026, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 72/26
Amtsgericht Essen, 28.10.2026