Sicherungsmaßnahme
Monster Worldwide Germany GmbH
Eschborn
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Monster Worldwide Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2025, Aktenzeichen 810 IN 1217/25 M-3-5.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1217/25 M-3-5
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 131744
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 26.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Prof. Dr. Jan Roth
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Verwaltung eigenen Vermögens
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1217/25 M-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Monster Worldwide Germany GmbH, Frankfurter Straße 100, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 131744), vertr. d.: Jeffrey Scott Furman, (Geschäftsführer), ist am 26.08.2025 um 10:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, LINTILIA LAW, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 74 58 0, Fax: 069/ 90 74 58 50, E-Mail: kontakt@lintilia.de, Internet: www.lintilia.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.08.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 26.08.2025