Forderungsprüfung
Monsoon Accessorize GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Monsoon Accessorize GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2022, Aktenzeichen IN 28/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 28/19
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5470
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.03.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vertrieb von Bekleidung und Accessoires an Endkunden
Veröffentlichungstext
IN 28/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Monsoon Accessorize GmbH, Am Stein 8, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Haag Jochen, geboren am 05.06.1967, c/o: Monsson Accessorize GmbH, Hohenzollernstraße 36, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5470
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.03.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 165-215 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.03.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Monsoon Accessorize GmbH, Am Stein 8, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Haag Jochen, geboren am 05.06.1967, c/o: Monsson Accessorize GmbH, Hohenzollernstraße 36, 74385 Pleidelsheim
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 5470
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.03.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 165-215 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.05.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.03.2022
Verfahrensverlauf
- Schlusstermin
- Insolvenzbekanntmachung
- Schlusstermin
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung
- Masseunzulänglichkeit
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme