Insolvenzbekanntmachung

Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt)

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.11.2021, Aktenzeichen 75 IN 253/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
75 IN 253/19
Registerbezug
Köln, HRB 84877
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.11.2021
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
400 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Beratung im IT-Umfeld
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 253/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 84877 eingetragenen Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Luxemburger Str. 124, 50939 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Laux, Luxemburger Str. 124, 50939 Köln

I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Freihändige Veräußerung der Eigentumswohnung, eingetragen bei dem Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf. Blatt 803, bestehend aus einem 7,866/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück Nr. 806, Gebäude- und Freifläche, Luxemburger Straße 130, 132, 134, 136, 140, 142, 144, groß 7.727 m², verbundem mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 0918 bezeichneten Wohnung samt dem Sondernutzungsrecht an dem dieser Wohnung zugeordneten Autoabstellplatz zu einem Kaufpreis von 115.000,00 Euro, bestimmt auf

Freitag, 10.12.2021, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 237.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

75 IN 253/19
Amtsgericht Köln, 12.11.2021

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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