Insolvenzbekanntmachung
Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.11.2021, Aktenzeichen 75 IN 253/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 253/19
- Registerbezug
- Köln, HRB 84877
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.11.2021
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 400 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung im IT-Umfeld
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 253/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 84877 eingetragenen Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Luxemburger Str. 124, 50939 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Laux, Luxemburger Str. 124, 50939 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Freihändige Veräußerung der Eigentumswohnung, eingetragen bei dem Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf. Blatt 803, bestehend aus einem 7,866/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück Nr. 806, Gebäude- und Freifläche, Luxemburger Straße 130, 132, 134, 136, 140, 142, 144, groß 7.727 m², verbundem mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 0918 bezeichneten Wohnung samt dem Sondernutzungsrecht an dem dieser Wohnung zugeordneten Autoabstellplatz zu einem Kaufpreis von 115.000,00 Euro, bestimmt auf
Freitag, 10.12.2021, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 237.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 253/19
Amtsgericht Köln, 12.11.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 84877 eingetragenen Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Luxemburger Str. 124, 50939 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Laux, Luxemburger Str. 124, 50939 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Freihändige Veräußerung der Eigentumswohnung, eingetragen bei dem Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf. Blatt 803, bestehend aus einem 7,866/10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück Nr. 806, Gebäude- und Freifläche, Luxemburger Straße 130, 132, 134, 136, 140, 142, 144, groß 7.727 m², verbundem mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit der Nr. 0918 bezeichneten Wohnung samt dem Sondernutzungsrecht an dem dieser Wohnung zugeordneten Autoabstellplatz zu einem Kaufpreis von 115.000,00 Euro, bestimmt auf
Freitag, 10.12.2021, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 237.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 253/19
Amtsgericht Köln, 12.11.2021