Sicherungsmaßnahme
Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur Monika Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.11.2019, Aktenzeichen 75 IN 253/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 75 IN 253/19
- Registerbezug
- Köln, HRB HRB 84877
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 22.11.2019
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christoph Nüsser
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 400 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beratung im IT-Umfeld
- Branchenindikator
- Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 253/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 84877 eingetragenen Monika
Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Luxemburger Str. 124, 50939 Köln,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Laux,
Luxemburger Str. 124, 50939 Köln Geschäftszweig: Beratung im IT-Umfeld
ist am 21.11.2019, um 15:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
75 IN 253/19
Amtsgericht Köln, 21.11.2019
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 84877 eingetragenen Monika
Wetzel IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Luxemburger Str. 124, 50939 Köln,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Laux,
Luxemburger Str. 124, 50939 Köln Geschäftszweig: Beratung im IT-Umfeld
ist am 21.11.2019, um 15:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser,
Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
75 IN 253/19
Amtsgericht Köln, 21.11.2019