Abweisung mangels Masse
Molla Bau und Financial Services GmbH
Griesheim
Das Amtsgericht Darmstadt hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Molla Bau und Financial Services GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 08.10.2025, Aktenzeichen 9 IN 204/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 204/25
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 99353
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen als Tippgeber sowie die Tätigkeit als Bauträger.
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
9 IN 204/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Molla Bau und Financial Services GmbH, Haydnstraße 32, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 99353), vertr. d.: Vomvas Konstantin, Haydnstraße 32, 64347 Griesheim, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Darmstadt, 08.10.2025
Amtsgericht Darmstadt, 08.10.2025