Insolvenzplan
Moj, Daniel
Mainz
Das Amtsgericht Koblenz hat zur Moj, Daniel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2026, Aktenzeichen 21 IN 142/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 142/25
- Registerbezug
- Mainz, HRA 2403
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 30.01.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
21 IN 142/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403), ist Termin zur
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
c) Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters für den Fall der Annahme des Insolvenzplans
anberaumt auf:
Freitag, 27.02.2026, 11:00 Uhr, Saal 110, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Koblenz, 28.01.2026
a) Erörterung eines von dem Schuldner vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
c) Erörterung der Schlussrechnung des Sachwalters für den Fall der Annahme des Insolvenzplans
anberaumt auf:
Freitag, 27.02.2026, 11:00 Uhr, Saal 110, Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Koblenz, 28.01.2026