Forderungsprüfung
Moj, Daniel
Mainz
Das Amtsgericht Koblenz hat zur Moj, Daniel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen 21 IN 142/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 142/25
- Registerbezug
- Mainz, HRA 2403
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 10.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungstermin (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Dr. Daniel Moj, Alte Mainzer Straße 151, 55129 Mainz, Inh. der Germania Apotheke e.K., Rüdesheimer Straße 23, 65197 Wiesbaden, eingetragen beim Amtsgericht Wiesbaden unter HRA 1632 und Inh. der Apotheke am Sömmerringplatz e.K, 55118 Mainz, eingetragen beim Amtsgericht Mainz unter HRA 2403 (AG Mainz, HRA 2403):
1. Die Anmeldefrist wird abweichend des Beschlusses vom 01.11.2025 vom 18.02.2026 auf den 07.01.2026 vorverlegt.
2. Für die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Der Prüfungstermin wird abweichend des Beschlusses vom 01.12.2025 vom 18.03.2026 auf den 26.01.2026 vorverlegt.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 26.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 10.12.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 142/25
1. Die Anmeldefrist wird abweichend des Beschlusses vom 01.11.2025 vom 18.02.2026 auf den 07.01.2026 vorverlegt.
2. Für die Prüfung der angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
2. Der Prüfungstermin wird abweichend des Beschlusses vom 01.12.2025 vom 18.03.2026 auf den 26.01.2026 vorverlegt.
Der Sachwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 26.01.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Sachwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 10.12.2025
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 142/25