Abweisung mangels Masse
Zeitgastro GmbH
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Zeitgastro GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 280 IN 159/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 159/26
- Registerbezug
- Mainz, HRB 54137
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern sowie das Führen von Gastronomiebetrieben und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
280 IN 159/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Zeitgastro GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Cay Martin Hesse, Mitternachtsgasse 1, 55116 Mainz, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mainz, 02.11.2026
Amtsgericht Mainz, 02.11.2026