Forderungsprüfung
Mode & Sport Rühl GmbH
Feuchtwangen
Das Amtsgericht Ansbach hat zur Mode & Sport Rühl GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 2 IN 270/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 270/25
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 1953
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1993
- Stammkapital
- 51.129,19 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Bekleidungs- und Sportartikelgeschäfts.
Veröffentlichungstext
2 IN 270/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mode & Sport Rühl GmbH, Hindenburgstraße 14, 91555 Feuchtwangen, vormals vertreten durch den Geschäftsführer Rühl Richard, verstorben am 06.07.2026
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mode & Sport Rühl GmbH, Hindenburgstraße 14, 91555 Feuchtwangen, vormals vertreten durch den Geschäftsführer Rühl Richard, verstorben am 06.07.2026
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRB 1953
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 10 bis 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 04.11.2026