Insolvenzbekanntmachung
HSN-Bau Industrieböden UG (haftungsbeschränkt)
Lehrberg
Das Amtsgericht Ansbach hat zur HSN-Bau Industrieböden UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 288/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 288/25
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 7753
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Az. 4 IN 288/25
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HSN-Bau Industrieböden UG (haftungsbeschränkt), Ballstadter Straße 2a, 91611 Lehrberg, vertreten durch den Geschäftsführer Yüce Hasan, geb. Yüce
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 7753
- Schuldnerin -
kommt der Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verfahrenskosten von der Masse nicht gedeckt sind. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah-
rens ist daher mangels ausreichender Insolvenzmasse abzuweisen, wenn nicht ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.500,00 € geleistet wird.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten und werden gebeten, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob der Massekostenvorschuss geleistet werden wird.
Amtsgericht Ansbach, den 30.10.2026
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HSN-Bau Industrieböden UG (haftungsbeschränkt), Ballstadter Straße 2a, 91611 Lehrberg, vertreten durch den Geschäftsführer Yüce Hasan, geb. Yüce
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 7753
- Schuldnerin -
kommt der Sachverständige in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verfahrenskosten von der Masse nicht gedeckt sind. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah-
rens ist daher mangels ausreichender Insolvenzmasse abzuweisen, wenn nicht ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.500,00 € geleistet wird.
Sie erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zum Gutachten und werden gebeten, binnen zwei Wochen mitzuteilen, ob der Massekostenvorschuss geleistet werden wird.
Amtsgericht Ansbach, den 30.10.2026