Forderungsprüfung
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG
Rothenburg
Das Amtsgericht Ansbach hat zur Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 76/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 2 IN 76/20
- Registerbezug
- Ansbach, HRA 3309
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
2 IN 76/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG, Herrngasse 3-5/7, 91541 Rothenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arvena GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schlag Jörg
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3309
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62 und 63 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hotel Eisenhut GmbH & Co. KG, Herrngasse 3-5/7, 91541 Rothenburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Arvena GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schlag Jörg
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 3309
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 14.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 62 und 63 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 20.10.2026