Forderungsprüfung
ML-Massivhaus GmbH
Rodgau
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur ML-Massivhaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 556/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 556/19
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 44434
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 556/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ML-Massivhaus GmbH, Philipp-Reis-Str. 5, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 44434), vertr. d.: Mersad Lekovic, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.09.2026
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.11.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.09.2026